Fachbezogene Vorschriften – Gesetze, Normen, Verordnungen
Die Rechtsnormen werden vom Gesetzgeber verabschiedet. Technischen Normen dienen der Sicherheit von Menschen und Sachen und werden von privatrechtlichen organisierten Institutionen herausgegeben und sind ein Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten.
Für den Bereich Elektrotechnik sind die nachfolgenden Berufsgenossenschaftsvorschriften BGV (bisher VBG) von großer Bedeutung. Diese Vorschriften dienen der Unfallverhütungsvorschriften UVV:
- BGV A1 (bisher VBG 1) Grundsätze der Prävention
- BGV A3 (bisher VBG4) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Nach BGV A3 (und ebenfalls nach VDE 0105 Teil 1) dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft geändert und instand gehalten werden.
Neben diesen Rechtsnormen der BGV gibt es noch eine Reihe Technischen Normen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Dies sind insbesondere die VDE-Bestimmungen (VDE = Verband deutscher Elektriker).
DIN VDE 0100 Teil 410 | Errichten von Niederspannungsanlagen bis 1000 V. |
DIN VDE 0105 | Betrieb von Starkstromanlagen |
DIN VDE 0113 | Elektrische Ausrüstung von Maschinen |
DIN VDE 0160 | Ausrüstung von Starkstromanlagen mit elektron. Betriebsmitteln |
DIN VDE 0701 | Instandsetzung, Änderung und Prüfung von elektrischen Geräten |
DIN VDE 0702 | Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten |
Der Geltungsbereich für VDE0100 und VDE 0113 ist klar abgegrenzt: